Mitgliedschaft in der Jugendgruppe - SAB - Altenhammer

SAB Jugendgruppe
Direkt zum Seiteninhalt

Mitgliedschaft in der Jugendgruppe

Wer kann Mitglied werden

Kinder und Jugendliche von 8 – 18 Jahren können an Veranstaltungen der Jugendgruppe teilnehmen.
Die Kinder/Jugendlichen  können bis zu dreimal an den Veranstaltungen teilnehmen, ohne dass sie Mitglied beim SAB-Altenhammer sind(nicht Zeltlager).
Nach dieser kostenlosen und unverbindlichen „Testteilnahme“, müssen sich die Kinder/Jugendliche entscheiden, ob sie weiterhin an Veranstaltungen der Jugendgruppe teilnehmen wollen.  In diesem Fall ist dann eine Mitgliedschaft beim SAB-Altenhammer erforderlich.
was kostet die Mitgliedschaft
die Kosten der Mitgliedschaft(ohne Lizenzschein)

Jahresbeitrag 15,00 €

die Kosten für Jugendliche mit Jugendfischereischein(mit Lizenzschein)

Einmalzahlung  --
Jahresbeitrag  25,00 €    
Lizenzschein   37,00 €

wenn bereits ein Elternteil eine Jahreslizenz besitzt, verringern sich die Kosten für den Lizenzschein um 50%

wie werde ich Mitglied
Um Mitglied zu werden, ist es erforderlich, den Aufnahmeantrag auszufüllenn an an die Vorstandschaft weiter zu leiten.
Diese entscheidet dann, ob eine neue Mitgliedschaft möglich ist.
 
angeln von Kindern/Jugendlichen
 
Kinder/Jugendliche unter 10 Jahre

dürfen unter fachkundiger Anleitung(Jugendleiter) an die Angelfischerei herangeführt werden. Diese Kinder/Jugendliche benötigen/erhalten keinen Jugendfischeischein und auch keine Jahreslizenz. Eine  Mitgliedschaft beim SAB-Altenhammer berechtigt zur Teilnahme an den Veranstaltungen der Jugendgruppe.

Jugendliche von 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr(18. Geburtstag)

benötigen zum Angeln einen Jugendfischereischein. Dieser wird von der Stadt bzw. Gemeindeverwaltung ausgestellt. Für den Jugendfischereischein ist keine Prüfung erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf einmalig je nach Alter 7,50 – 15,00 €(genaue Preise bitte über die Gemeindeverwaltung erfragen). Dieser Jugendfischereischein ist Voraussetzung für den Erhalt einer Jahreslizenz beim SAB-Altenhammer e.V. Mit der Jahreslizenz ist der Jugendliche berechtigt, in den Vereinsgewässern,  in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem
Fischeischein, zu fischen. Die Bedingungen des Lizenzscheines sind zu beachten.


Kontakt
SAB Altenhammer e.V.
Andreas Troppmann
Innere Floßer Straße 28
92660 Neustadt/WN

Bankverbindung
Raiffeisenbank Flossenbürg
IBAN DE67753620390001466216
BIC GENODEF1FLS
Zurück zum Seiteninhalt